Wer korrupte Geschäftspraktiken im eigenen Unternehmen verrät, läuft oft in Gefahr, sich strafbar zu machen. Jegliche Form der Klage oder Revanchemaßnahme gegen Whistleblower müsse untersagt sein, forderten heute EU-Abgeordnete in Brüssel. In ihrem Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie (Stand vor Beschluss) schrieben die Abgeordneten des Rechtsausschusses robuste Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber. Künftig darf es keine Pflicht für Mitarbeiter geben, Missstände erst der eigenen Firma oder Institution zu melden, bevor sie zu den Behörden gehen.
Die Richtlinie kommt zur rechten Zeit. Denn ohne Hinweisgeber wären der NSA-Skandal oder die Luxleaks-Enthüllungen nie bekannt geworden. NSA-Aufdecker Edward Snowden sitzt bis heute im russischen Exil, doch auch der Fall Luxleaks macht deutlich, dass Aufdecker von Missständen in großen Firmen immer noch rechtliche Verfolgung fürchten müssen.
Während im EU-Parlament über Whistleblower-Schutz abgestimmt wurde, verantwortete sich der Hinweisgeber Howard Wilkinson vor dem dänischen Parlament. Der Banker machte Geldwäsche-Vorwürfe gegen seinen Arbeitgeber Danske Bank öffentlich. Vier Mal habe er seine Vorgesetzten wegen verdächtigen Vorgängen gewarnt, jedoch ohne Ergebnis, sagte Wilkinson den Abgeordneten. Whistleblower wie er seien „Brandmelder“, die die Öffentlichkeit vor Missständen schützen.
Der Ball liegt beim Rat
Die EU-Kommission legte bereits im April neue Vorschläge zum Schutz von Hinweisgebern vor. Nach der heutigen Abstimmung im Ausschuss dürfte bald das ganze Parlament die Vorschläge unterstützen. Der Entwurf der Parlamentarier stärkt die Recht von Whistleblowern deutlich gegenüber dem Entwurf der Kommission. Der Vorschlag der französischen Sozialistin Virginie Rozière (pdf) erweitert zudem die Möglichkeit für Gewerkschaften, sich für Mitglieder einzusetzen, die Whistleblower werden. „Nun liegt es am Rat, die positive Richtung des Parlaments fortzusetzen“, sagte Nicholas Aiossa von der NGO Transparency International.
Journalistenverbände hatten vor der Abstimmung das Parlament zur Stärkung des Whistleblower-Schutzes ermuntert. Bisherige Vorschläge der Kommission gingen nicht weit genug, hieß es in einer Erklärung der Europäischen Journalistenföderation und weiterer Verbände. Nach der Abstimmung im Parlament liegt der Ball beim Rat der Mitgliedsstaaten. Die Haltung Deutschlands ist noch unklar. Bundesjustizminister Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt bei einer anderen Richtlinie eine Verwässerung des Whistleblower-Schutzes vorgeschlagen. Das lässt harte Verhandlungen über die Whistleblower-Richtlinie vermuten. Den fertigen Text muss das Parlament mit Kommission und Staaten verhandeln. Dann wird sich zeigen, ob der Schutz für Whistleblower tatsächlich gestärkt wird.
